TFL-LAGER

REACH / RoHS-EU-Verordnung

TFL Bearings verpflichtet sich zu verantwortungsvollem Handeln weltweit. Wir halten uns strikt an alle relevanten Gesetze und Vorschriften und fördern aktiv Umweltschutz und nachhaltige Produkte. Diese Erklärung bestätigt die Konformität unserer Produkte mit der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) der Europäischen Union sowie mit der RoHS-Richtlinie (Beschränkung gefährlicher Stoffe) 2011/65/EU und (EU) 2015/863.

1. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Gemäß der REACH-Verordnung gelten die von TFL Bearings gelieferten Lagerprodukte als „Erzeugnisse“. Bei Erzeugnissen betreffen die rechtlichen Verpflichtungen in erster Linie den Informationsaustausch innerhalb der Lieferkette, insbesondere in Bezug auf besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC).

  • Artikeldefinition und RegistrierungspflichtenWälzlager sind Fertigprodukte, deren Funktion durch ihre Form, Oberfläche und Konstruktion und nicht durch ihre chemische Zusammensetzung bestimmt wird. Daher gelten die Wälzlager selbst sowie alle darin enthaltenen Schmierstoffe und Konservierungsmittel als Erzeugnisse und sind von den Registrierungspflichten der REACH-Verordnung ausgenommen.
  • Informations- und Kommunikationspflicht (REACH-Artikel 33)Diese Verordnung verpflichtet Lieferanten, ihren Kunden ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, um die sichere Verwendung eines Artikels zu gewährleisten, wenn dieser einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) (aus der von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA veröffentlichten Kandidatenliste) in einer Konzentration von mehr als 0.1 Gew.-% enthält.

Konformitätserklärung von TFL Bearings : TFL Bearings bestätigt, dass wir ein strenges Lieferkettenmanagement implementiert haben und fortlaufend Materialdeklarationen von unseren Lieferanten einholen. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand und den von unseren Zulieferern erhaltenen Informationen erklären wir hiermit, dass keines unserer Produkte Stoffe der aktuellen SVHC-Kandidatenliste der ECHA in einer Konzentration über dem gesetzlichen Grenzwert von 0.1 % (w/w) enthält. Daher besteht für uns derzeit keine Meldepflicht gegenüber unseren Kunden gemäß dieser Verordnung. Wir werden die Aktualisierungen der SVHC-Kandidatenliste weiterhin beobachten und unseren Konformitätsstatus entsprechend anpassen.


2. RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2011/65/EU & (EU) 2015/863)

Die RoHS-Richtlinie beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE), um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.

  • GeltungsbereichDer Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie beschränkt sich strikt auf die in Anhang I aufgeführten Elektro- und Elektronikgerätekategorien. Da Lager als mechanische Bauteile selbst keiner dieser Elektro- und Elektronikgerätekategorien angehören, unterliegen die Produkte von TFL Bearings nicht unmittelbar der Rechtslage der RoHS-Richtlinie.
  • Freiwillige EinhaltungsverpflichtungTrotzdem versteht und unterstützt TFL Bearings die Umweltziele der RoHS-Richtlinie vollumfänglich. Wir sind uns bewusst, dass unsere Produkte von unseren Kunden in Endprodukte integriert werden können, die der RoHS-Richtlinie unterliegen. Daher ergreifen wir proaktive Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere Produkte die RoHS-Beschränkungen für Gefahrstoffe erfüllen.

Konformitätserklärung von TFL Bearings : TFL Bearings verpflichtet sich zur Bereitstellung von Produkten, die globalen Umweltstandards entsprechen. Wir bestätigen, dass unsere Produkte die maximal zulässigen Konzentrationen der 10 in der RoHS-Richtlinie 3 (EU 2015/863) aufgeführten beschränkten Stoffe einhalten.

  • Blei (Pb): < 0.1 %

  • Quecksilber (Hg): < 0.1 %

  • Cadmium (Cd): < 0.01 %

  • Sechswertiges Chrom (CrVI): < 0.1 %

  • Polybromierte Biphenyle (PBB): < 0.1 %

  • Polybromierte Diphenylether (PBDE): < 0.1 %

  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP): < 0.1 %

  • Butylbenzylphthalat (BBP): < 0.1 %

  • Dibutylphthalat (DBP): < 0.1 %

  • Diisobutylphthalat (DIBP): < 0.1 %

Unser Engagement für eine positive

TFL Bearings wird die globalen Vorschriften zur Chemikalien- und Produktsicherheit weiterhin genau beobachten. Wir arbeiten eng mit unseren Partnern in der Lieferkette zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Produkte stets höchsten Standards entsprechen. Wir sind bestrebt, Ihr verlässlicher Partner in Sachen Umweltauflagen zu sein.

Falls Sie ein Materialkonformitätszertifikat für ein bestimmtes Produkt benötigen oder weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an unsere Qualitätssicherungsabteilung oder Ihren Kundenbetreuer zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

TFL-Lagerverwaltung